Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge der Fensterprof
mit ihren Kunden über:
- Lieferung und Montage von Fenstern und Türen
- Rollläden und Sonnenschutzsysteme
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn diese schriftlich bestätigt wurden.
§2 Vertragsabschluss
(1) Angebote der Fensterprof sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche Auftragsbestätigung oder die Vorauszahlung auf das Konto
- Beginn der Leistungsausführung
§3 Leistungsumfang
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot / der Auftragsbestätigung.
(2) Leistungen können insbesondere umfassen:
- Lieferung von Fenstern, Türen und Bauelementen
- Demontage bestehender Bauteile
- fachgerechte Montage nach anerkannten Regeln der Technik
- Abdichtungsarbeiten (ggf. nach RAL-Montagerichtlinien)
(3) Nicht enthalten sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart:
- Putz-, Maler- oder Fliesenarbeiten
- statische Änderungen
- Elektroinstallationen
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
(2) Zahlungsbedingungen:
- Jede Zahlungsoption wird für jedes Projekt individuell mit dem Kunden vereinbart.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zahlbar.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB).
§5 Ausführungsfristen
(1) Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
(2) Verzögerungen durch folgende Umstände verlängern die Frist angemessen:
- Materiallieferengpässe
- Witterungseinflüsse
- unvorhersehbare bauliche Gegebenheiten
- höhere Gewalt
§6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
- freien Zugang zur Baustelle zu gewährleisten
- Strom und ggf. Wasser bereitzustellen
- Arbeitsbereiche freizuräumen
Zusätzlicher Aufwand durch Pflichtverletzungen wird gesondert berechnet.
§7 Abnahme (§ 640 BGB)
(1) Nach Fertigstellung erfolgt die Abnahme.
(2) Die Abnahme darf nur bei wesentlichen Mängeln verweigert werden.
(3) Erfolgt keine Abnahme innerhalb von 7 Werktagen nach Fertigstellungsanzeige, gilt die Leistung als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel gerügt werden.
§8 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte (§§ 634 ff. BGB).
(2) Gewährleistungsfristen:
1. Firma Fensterprof erteilt Garantie für verkaufte Produkte – PVC- ALU-Elemente nach unten
benannten Bediengungen.
2. Die Gewährleistungsfrist gilt ab dem Zeitpunkt des Kaufs der Ware.
A) 5 Jahre für die Dichtigkeit der Profile
B) 5 Jahre für die Beständigkeit der weißen Farbe der Profile und 5 Jahre für die Beständigkeit der
der Profile mit Dekorbeschichtung.
C) 5 Jahre für richtiges Funktionieren der Beschläge in den Fenstern.
D) 5 Jahre für richtiges Funktionieren der Beschläge in den Türen.
E) 5 Jahre für die Dichtigkeit der Verglasung in den Fenstern.
F) 5 Jahre für Aussenrolläden, Innenrollos
G) 1 Jahr austauschbare Zusatzelemente in den Türen und Fenstern, die eine getrennte Einheit
ausmachen d.h. Drücker, Griffe, Füllungen, PZ, Selbstschließer,Elektromotoren, Lüfter als auch
Montagearbeiten Garantie umfasst.
3. Die Bedingung der Gültigkeit dieser Garantie ist die Einhaltung der Benutzungs- und
Wartungsvorschriften der Fenstern und Türen sowie ein mal im Jahr – die Ausführung einer
kostenpflichtigen Wartungsarbeiten durch Firma Fensterprof.
4. Eine Reklamation muss schriftlich unter genauer Beschreibung des Schadens erfolgen.
5. Eventuelle Mängel die die normale Benutzung des Elements gemäß seiner Bestimmung
verhindern und die in der Garantiezeitspanne erkannt und gemeldet werden, werden dann von uns
kostenlos beseitigt in einer Frist von 14 Tagen ab Anerkennung der Reklamation.
6. Im Falle, wenn ein unbehebbarer Mängel festgestellt wird, unterliegt das Produkt einem
Austausch für ein neues mängelfreies Produkt.
7. Garantie wird nur bei folgenden Beschädigungen nicht berücksichtigt: mechanische
Beschädigungen sowie chemische und thermische Beschädigungen, die nach der Übernahme der
Ware entstanden sind. Beschädigungen die infolge des ungeeigneten Gebrauchs entstanden sind
oder wenn die Elemente nicht laut Gebrauchsanweisung verwendet wurden oder
Konstruktionsumbau, der durch den Käufer erfolgt, entstanden sind. Beschädigungen die infolge
des Eingriffs von Aussenkräften oder infolge der schicksalhaften Ereignissen z.B Flut, Brand,
Einbruch, entstanden sind.Verschmutzung der Profile und Verglasungen mit Mörtel, Kalzium,
Schutt, Stuckgips oder Farbe.
8. Die Fenstereinstellung fällt nicht unter die Garantie, sondern unterliegt nur dem Wartung
(Zahlungspflichtig).
9. Im Falle der Anmeldung einer unbegründeten Mängelanzeige werden die kosten an den Käufer
weitergeleitet.
(3) Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung.
§9 Haftung
(1) Die Fenstrprof haftet unbeschränkt bei:
- Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
- Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das Unternehmen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden.
§10 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Fensterprof.
§11 Kündigung (§ 648 BGB)
(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen.
- In diesem Fall ist die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu zahlen.
§12 Widerrufsrecht
(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht zu.
(2) Widerrufsfrist
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter die Ware erhalten hat.
(3)Ausübung des Widerrufsrechts
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Käufer den Verkäufer mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung.
(4) Folgen des Widerrufs
Im Falle eines wirksamen Widerrufs werden alle geleisteten Zahlungen einschließlich der Lieferkosten unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab Eingang der Widerrufserklärung zurückerstattet. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(5) Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Dies betrifft insbesondere Fenster und Türen, die nach Maß gefertigt werden.
§13 Gerichtsstand und Recht
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz der Fensterprof.
§14 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.