Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 


§1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge der Fensterprofmit ihren Kunden über:
  • Lieferung und Montage von Fenstern und Türen
  • Rollläden und Sonnenschutzsysteme

(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn diese schriftlich bestätigt wurden.


§2 Vertragsabschluss

(1) Angebote der Fensterprof sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • Schriftliche Auftragsbestätigung oder die Vorauszahlung auf das Konto
  • Im Online-Shop, zum Zeitpunkt der sofortigen Zahlung

§3 Leistungsumfang

(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot / der Auftragsbestätigung.

(2) Leistungen können insbesondere umfassen:

  • Lieferung von Fenstern, Türen und Rollladen
  • Demontage bestehender Bauteile
  • Fachgerechte Montage nach anerkannten Regeln der Technik
  • Abdichtungsarbeiten (ggf. nach RAL-Montagerichtlinien)

(3) Nicht enthalten sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart:

  • Putz-, Maler- oder Fliesenarbeiten
  • statische Änderungen
  • Elektroinstallationen

§4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

(2) Zahlungsbedingungen:

  • Jede Zahlungsoption wird für jedes Projekt individuell mit dem Kunden vereinbart.
  • Bei einer Bestellung im Online-Shop erfolgt die Zahlung sofort,unmittelbar zum Zeitpunkt der Bestellung

 

(3) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zahlbar.

(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB).


§5 Ausführungsfristen

(1) Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

(2) Verzögerungen durch folgende Umstände verlängern die Frist angemessen:

  • Materiallieferengpässe
  • Witterungseinflüsse
  • unvorhersehbare bauliche Gegebenheiten
  • höhere Gewalt

§6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich:

  • freien Zugang zur Baustelle zu gewährleisten
  • Strom und ggf. Wasser bereitzustellen
  • Arbeitsbereiche freizuräumen

Zusätzlicher Aufwand durch Pflichtverletzungen wird gesondert berechnet.


§7 Abnahme (§ 640 BGB)

(1) Nach Fertigstellung erfolgt die Abnahme.

(2) Die Abnahme darf nur bei wesentlichen Mängeln verweigert werden.

(3) Erfolgt keine Abnahme innerhalb von 7 Werktagen nach Fertigstellungsanzeige, gilt die Leistung als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel gerügt werden.

 

§8 KONSERVIERUNG

1. ERSTREINIGUNG VON FENSTERN NACH DER MONTAGE

Eine Erstreinigung der Fenster sollte der Käufer gleich nach der Montage durchführen. Aufgrund der Verwendung von hochwertigen

PVC-Materialien, sind die Fenster empfindlich gegen Kalk und Zement. Dies betrifft auch die Beschläge und das Glas. Eventuelle

frische Verunreinigungen durch Mörtel sollten mit klarem Wasser abgewaschen werden. Ausgetrocknete, harte Rückstände sollten

mit Hilfe eines Kratzers aus weichem Plastik ohne scharfe Kanten entfernt werden.

Die Anwendung von Lösungsmitteln, Benzin und anderen Mitteln, die in eine Reaktion mit PVC eintreten oder auf andere Weise die

Fenster beschädigen können, ist nicht zulässig. Rückstände von Mörtel in Dichtungen oder in Beschlägen können zu Unrichtigkeiten

im Funktionieren der Fenster führen, deshalb muss alles gründlich entfernt werden. Das betrifft auch die Entwässerungen im unteren

Fensterrahmen. Eine Liste von Reinigungsprodukten ist im Angebot von Fensterprof enthalten.

2. REGELMÄßIGE REINIGUNG

Die glatte Oberfläche der Fenster ist sehr einfach zu reinigen. Wasser mit Seife entfernt jeden normalen Schmutz. Die Verwendung

von Reinigungsmittel ist auch zugelassen, jedoch müssen sie für dem Hausgebrauch für Flächen aus Kunststoff geeignet sein, mit

Ausnahme von grobkörnigen Scheuermitteln. Zur Reinigung sollten nur weiche Lappen benutzt werden. Auf keinem Fall dürfen

Benzin oder Lösungsmittel verwendet werden, da diese zur Beschädigung der Fenster oder zur Entfärbung führen können. Auch die

Dichtungen müssen regelmäßig gepflegt werden. Bei Verschmutzungen, die sich mit Hilfe von traditionellen Mitteln nicht entfernen

lassen, sollte die Firma Fensterprof um Rat gefragt werden. Eine Liste von Reinigungsprodukten ist im Angebot von Fensterprof enthalten.

3. ÖLEN DER BESCHLÄGE

Ein dauerhaftes Funktionieren der Fenster kann durch die Zugabe von Schmiermitteln auf die beweglichen Teile des Fensters erreicht

werden. Das Schmieren sollte ein Mal jährlich durchgeführt werden. Auf diese Weise werden die Beschläge vor einer vorzeitigen

Abnutzung geschützt und können Ihnen jahrelang problemlos dienen. Eine Liste von Schmiermitteln ist im Angebot von Fensterprof enthalten.

4. REGULIERUNG DER FENSTERBESCHLÄGE

Die Fenster von Fensterprof sind sind mit qualitativ hochwertigen Beschlägen ausgestattet, was durch Tests in der firmeneigenen

QUALITÄTSKONTROLLE bestätigt wurde.

Jedes Fenster wird vor dem Verlassen der Fabrik auf fachgerechte Montage vorreguliert. Durch den Einfluss von Transport und

Montage kann es dazu kommen, dass die Beschläge nach dem Montageprozess nachreguliert werden müssen. Die Beschläge in

unseren Fenstern ermöglichen ein einfache Korrektur der Einstellungen ohne die Funktionalität zu beeinträchtigen. Die

Notwendigkeit der Regulierung kann im Fall von unerwarteten Änderungen in der Bauöffnung („Bewegung des neuen Gebäudes“)

entstehen oder dann, wenn die Fenster gleich nach der Montage geöffnet werden, obwohl der Montageschaum noch nicht ganz

ausgetrocknet ist.

5. WARTUNG DER DICHTUNGEN

Die Dichtungen in den Fenstern erfüllen eine sehr wichtige Rolle: sie schützen vor Wasser, Wind, Kälte, deshalb müssen sie

entsprechend gewartet werden. Die Anwendung von chemischen Mittel ist zu unterlassen, da diese auf die Beschaffenheit und

Elastizität einwirken. Nach jeder Reinigung der Dichtung sollte diese gewartet werden. Dies verhindert u.a. eine übermäßige

Abflachung, das Verkleben der Dichtung, sowie Risse.

§9 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte (§§ 634 ff. BGB).

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. Die Firma Fensterprof garantiert ein richtiges Funktionieren des Produkts gemäß der technischen Bedingungen und Verwendungsbedingungen, die in der Bedienungsanleitung beschrieben werden.

1.2. Die Firma Fensterprof erteilt folgende Garantie:

1.2.1. 10 Jahre auf die PCV Profile ab ihrem Produktionsdatum – betrifft die Beständigkeit der Farbe – unter Berücksichtigung der Richtlinien aus §2

1.2.2. 5 Jahre auf die Dichtigkeit der Isolierglaseinheiten ab dem Datum ihrer Produktion (welches auf dem Randverbund markiert

ist) – unter Berücksichtigung der Richtlinien aus §3

1.2.3. 2 Jahre auf die Beschläge unter der Voraussetzung, dass die Nutzung gemäß der Bedienungsanleitung für PVC-Fenster

erfolgt – unter Berücksichtigung der Richtlinien aus §4

1.3. Der Garantie unterliegen nicht:

1.3.1. Angewendete Produktionslösungen, welche mit der Technologie und der technischen Dokumentation übereinstimmen, oder

andere, die keinen Einfluss auf die Nutzung der Fenster haben, sowie nicht von den allgemeinen Standards der Fenster abweichen.

1.4. Offensichtliche Mängel von Fenstern und Türen (dies sind folgende Unstimmigkeiten: – Menge – Maße – Aufteilung – Farben)

müssen vor der Montage der Fenster gemeldet werden. Falls diese nicht gemeldet werden und die Fenster montiert werden, so wird

dies als die Akzeptanz des Mangels durch den ABNEHMER angesehen.

1.5. Fehlmengen – müssen bei der Abnahme der Lieferung gemeldet werden.

1.6. Beschränkte Garantie auf alle Figuren (Details dazu befinden sich in der Preisliste).

1.7. Die Garantie ist nur gültig mit einem originalen Kaufnachweis von der Firma Fensterprof: Rechnung, Auftrag oder Kaufvertrag.

1.8. Bei der Anmeldung eines Mangels ist der Nutzer dazu verpflichtet, den Ort zugängig zu machen und Bedingungen zur Behebung

des Mangels zu gewähren.

1.9. Der Verkäufer behält sich einen Zeitraum von 14 Tagen zur Bearbeitung der Reklamation vor, sowie eine Zeitraum von 31

Werktagen ab Anmeldung des Mangels in schriftlicher Form zur Ausführung der Reklamation.

1.10. Die Mangelbehebung sieht keine Tätigkeiten vor, die nicht in der Bedienungsanleitung aufgeführt sind, zur Ausführung welcher

der Nutzer im eigenen Umfang und auf eigene Kosten verpflichtet ist.

1.11. Im Falle der Notwendigkeit der Behebung von Mängeln, welche nicht im Rahmen der Garantie sind, trägt der Nutzer alle Kosten,

die mit der Behebung des Mangels verbunden sind.

1.12. Bei fehlender Bezahlung wird der Reklamationsprozess eingestellt. Nicht bezahlte Ware ist kein Eigentum des Kunden und kann

nicht von ihm reklamiert werden.

§ 2. PROFILE PVC

2. Die Garantie auf PROFILE PVC umfasst keine Mängel, die sich ergeben aus:

2.1. Falscher oder bedienungsanleitungswidriger Nutzung.

2.2. Mechanischer Beschädigung welche nach der Unterzeichung des Abnahmeprotokolls entstanden ist.

2.3. Falscher Montage der Fenster durch den Nutzer.

2.4. Eigenständigenen Reparaturen und Änderungen.

2.5. Nachlässigkeit des Nutzers.

2.6. Anwendung von falschen Reinigungs- und Konservierungsmitteln

2.7. Die Garantie gilt nicht für die Einstellung und Wartung der Fenster.

2.8. Einwirkung äusserer Einflüsse

2.9. Fehlender Wartung

2.10. Mechanische Mängel der Profile (Abreibungen, Risse, Schäden, Dellen, Brüche, Druckstellen, Defekte usw.)

2.11. Abfärbungen der Profile welche aus der Anwendung falscher chemischer Stoffe, Pflegemittel sowie der Nutzung in einer

agressiven Umwelt entstehen (z.B. Dämpfe aus Säuren und Alkalien), unterliegen nicht der Garantie.

2.12. Die Nichtbeachtung der Garantiebedingungen des Profilproduzenten.

§ 3. SCHEIBEN

3.1. Die Garantie auf Scheiben umfasst nur die Dichtigkeit des Glasverbundes.

3.2. Die Garantie auf die Dichtigkeit der Isolierverglasung, welche nicht rechteckig ist, beträgt 2 Jahre

3.3. Die Garantie auf SCHEIBEN umfasst keine Mängel, die sich ergeben aus:

3.3.1. Äusseren Beschädigungen, die nach der Lieferung gemeldet werden (Sprünge, Absplitterungen, Risse, Muscheln usw.)

3.3.2. Beschädigungen, die auf Grund von falscher Nutzung und falscher Bearbeitung auf der Baustelle entstehen.

3.3.3. Die Kondensation von Wasserdampf auf der äußeren Fläche des Glaspakets bei hoher Luftfeuchtigkeit (innerhalb und

ausserhalb des Gebäudes).

3.3.4. Die Garantie umfasst auch nicht die Wölbung der Glasflächen nach innen oder aussen, welche den Normen entsprechen.

3.3.5. Verfärbungen der Scheiben, welche auf Grund der Verwendung falscher chemischer Stoffe, Pflegemittel sowie der Nutzung

in einer agressiven Umwelt entstehen (z.B. Dämpfe aus Säuren und Alkalien), unterliegen nicht der Garantie.

3.3.6. Die Nichtbeachtung der Garantiebedingungen des Produzenten der Scheiben.

3.4. Beschädigungen der Scheiben beim Transport (Brüche, Sprünge, Risse) müssen dem Fahrer bei der Lieferung der Ware gemeldet

und in die Lieferunterlagen eingetragen werden, wobei das Etikett der Scheibe hinzugefügt werden muss. In diesem Falle muss keine

separate Reklamation gemeldet werden.

3.5. Scheiben, welche während der Nutzung beschädigt werden, werden gegen Rechnung bestellt.

3.6. Mängel in den Scheiben sollten gemäß der NORM PN-EN 1279-1 für Isolierverglasung bearbeitet werden.

§ 4. BESCHLÄGE

4.1. Die Garantie auf BESCHLÄGE umfasst nicht:

4.1.1. Mechanische Mängel (Das Reissen der Führungsbänder, Beschädigungen fester und beweglicher Elemente usw)

4.1.2.Verfärbungen der Beschläge, welche auf Grund der Verwendung falscher chemischer Stoffe, Pflegemittel sowie der

Nutzung in einer agressiven Umwelt entstehen (z.B. Dämpfe aus Säuren und Alkalien), unterliegen nicht der Garantie.

4.1.3. Die Nichtbeachtung der Garantiebedingungen des Produzenten der Beschläge.

8. Die Fenstereinstellung fällt nicht unter die Garantie, sondern unterliegt nur dem Wartung

(Zahlungspflichtig).

9. Im Falle der Anmeldung einer unbegründeten Mängelanzeige werden die kosten an den Käufer

weitergeleitet.

(3) Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung.

§10 Haftung

(1) Die Firma Fenstrprof haftet unbeschränkt bei:

  • Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
  • Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das Unternehmen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden.


§11 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Fensterprof.


§12 Kündigung (§ 648 BGB)

(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen.

  1. In diesem Fall ist die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu zahlen.

§13 Widerrufsrecht

(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht zu.

(2) Widerrufsfrist

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter die Ware erhalten hat.

(3)Ausübung des Widerrufsrechts

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Käufer den Verkäufer mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung.

(4) Folgen des Widerrufs

Im Falle eines wirksamen Widerrufs werden alle geleisteten Zahlungen einschließlich der Lieferkosten unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab Eingang der Widerrufserklärung zurückerstattet. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(5) Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Dies betrifft insbesondere Fenster und Türen, die nach Maß gefertigt werden.


§14 Gerichtsstand und Recht

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz der Fensterprof.


§15 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.